AUSLÄNDISCHE
AKADEMISCHE TITEL - EVALUATION
DER GLEICHWERTIGKEIT
VON BILDUNGSABSCHLÜSSEN |
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Evaluationstypen
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Basis
Evaluation (£ 100 oder € 150) |
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Evaluation
eines Bildungsabschlusses und seines Äquivalentes
in einem bestimmten europäischen Staat. |
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Ausführliche
Evaluation (£ 150 oder € 225) |
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Basis
Evaluation und zusätzlich Evaluation jedes einzelnen
Scheines. Dieser Evaluationstyp empfiehlt sich vor allem
dann, wenn die genauen Inhalte eines Studiums für
die beabsichtigte Nutzung des Gutachtens wichtig sind. |
Antragsverfahren
Die
folgenden Unterlagen werden benötigt, um das Antragsverfahren
zu starten:
| 1.
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Antragsformular
(hier
erhältlich)
Sie können uns das ausgefüllte und unterzeichnete
Antragsformular entweder per Fax oder auf dem Postweg
zusenden. Die Zusendung per Fax empfiehlt sich, um
das Antragsverfahren zu beschleunigen, da unsere Gutachter
bereits mit den Informationen des Formulars tätig
werden und diese dann später anhand der weiteren
Dokumente überprüfen.
Antragsformulare,
die als Dateianhang einer Email eingehen, werden nicht
bearbeitet.
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| 2. |
Zahlung der Evaluationsgebühr
Zahlungen der Evaluationsgebühr werden durch Banküberweisung
vorgenommen. Die notwendigen Informationen werden nach
Erhalt des Antrages mitgeteilt.
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| 3.
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Beglaubigte
Fotokopien aller Zeugnisse / Diplome und des Studienbuches
o.ä.
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| 4.
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Beglaubigte
Übersetzung aller Dokumente, die nicht in englischer
Sprache ausgefertigt sind.
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| 5. |
Curriculum oder Aufbau des / der Studienganges / -gänge,
aus offiziellen Veröffentlichungen der Hochschule
(n) kopiert und übersetzt, falls nicht in englischer
Sprache ausgefertigt.
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| 6. |
Beschreibung
aller absolvierten Lehrveranstaltungen, aus offiziellen
Veröffentlichungen der Hochschule (n) kopiert und
übersetzt, falls nicht in englischer Sprache ausgefertigt.
Dies wird nur für die Ausführliche Evaluation
benötigt. |
Für
die unter 4-6 genannten Unterlagen sollte folgendes beachtet
werden:
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Die
Unterlagen können mit dem Antragsformular oder
separat versendet |
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werden. Bei Versendung mit Antragsformular kommt nur
der Postweg oder die Faxversendung in Frage, bei separater
Versendung können die Unterlagen auch als Dateianhang
einer E-Mail verschickt werden.
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Wenn
Antragsformular und weitere Unterlagen separat versendet |
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werden, sollte eine Kopie oder Zweitausfertigung des
ausgefüllten und unterzeichneten Antragsformulars
beigefügt werden.
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Stempel
und Unterschrift der beglaubigenden Stelle oder des
Notars |
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bzw.
des vereidigten Übersetzers müssen auf allen
Dokumenten deutlich erkennbar sein.
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Originaldokumente
sollten nur dann versendet werden, wenn dies |
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ausdrücklich
verlangt wurde.
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Unsere
Gutachten werden auch dann in englischer Sprache ausgefertigt,
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wenn
der zuständige Gutachter die Sprache des Antragstellers
oder des Landes, in dem das Gutachten Verwendung finden
soll, beherrscht. Dagegen kann die Kommunikation in
der Heimatsprache des Antragstellers erfolgen, soweit
möglich.
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Wir
bieten einen kostengünstigen Übersetzungsservice
für die folgenden |
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Sprachen
an: Französisch, Bulgarisch, Deutsch, Spanisch,
Norwegisch, Schwedisch, Dänisch und Russisch. Dieser
Service kann sowohl für die Übersetzung der
für die Evaluation erforderlichen Dokumente als
auch des von uns in englischer Sprache ausgestellten
Gutachtens in Anspruch genommen werden. Interessenten
sollten die zu übersetzenden Dokumente als Dateianhang
einer E-Mail oder per Fax an unser Büro senden,
um einen Kostenvoranschlag zu erhalten. |
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